AGB
AGB 2026 – ICE KING BATTLE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher
1. Allgemeines / Veranstalter / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Besuch der Veranstaltung ICE KING BATTLE, für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie für den Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
(2) Veranstalter ist die FinestCuts GmbH, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“).
(3) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Betreten des Veranstaltungsgeländes oder der Inanspruchnahme von Veranstaltungsleistungen erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.
(4) Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche vom Veranstalter genutzten Flächen, insbesondere:
- Zuschauerbereiche
- Skipisten und Strecken
- Fahrerlager
- Park- und Verkehrsflächen
- Produktions-, Technik- und Backstagebereiche
Auf sämtlichen Flächen gilt das Hausrecht des Veranstalters.
2. Charakter der Veranstaltung / Motorsport- und Winterrisiken
(1) Beim ICE KING BATTLE handelt es sich um eine Motorsportveranstaltung unter winterlichen und alpinen Bedingungen.
(2) Dem Besucher ist bewusst, dass trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen motorsporttypische sowie witterungs- und geländebedingte Risiken bestehen können, insbesondere durch:
- fahrende Fahrzeuge
- eingeschränkte Sichtverhältnisse
- Eis, Schnee, Kälte, Nässe
- Unebenheiten des Geländes
- Lärm, Abgase, Vibrationen und Erschütterungen
(3) Der Besucher begibt sich freiwillig und auf eigene Verantwortung in einen Bereich mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
(4) Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
(5) Absperrungen, Sicherheitszonen, Streckenbegrenzungen und ausgewiesene Zuschauerbereiche sind zwingend einzuhalten.
(6) Das Betreten nicht freigegebener Bereiche erfolgt eigenverantwortlich und begrĂĽndet keinerlei HaftungsansprĂĽche gegenĂĽber dem Veranstalter.
(7) Motorsporttypische Risiken können auch außerhalb der unmittelbaren Strecke auftreten; der Besucher erkennt dies ausdrücklich an.
3. Hausrecht / Ordnung / Kontrollen / Ausschluss
(1) Das Hausrecht wird durch den Veranstalter sowie durch von ihm beauftragtes Sicherheits- und Ordnungspersonal ausgeĂĽbt.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist jederzeit unverzĂĽglich Folge zu leisten.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Sicherheitskontrollen (insbesondere Personen-, Taschen- und Gegenstandskontrollen) durchzufĂĽhren.
(4) Verweigert ein Besucher eine Kontrolle oder kooperiert nicht, kann ihm der Zutritt verweigert oder er vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
(5) Bei Verstößen gegen diese AGB, bei gefährdendem Verhalten oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen kann der Besucher ohne Vorwarnung ausgeschlossen werden.
(6) In sämtlichen vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
(7) Diskriminierendes, rassistisches, extremistisches, menschenverachtendes oder sexistisch motiviertes Verhalten fĂĽhrt zum sofortigen Ausschluss.
4. Eintrittskarten / Ticketregelungen / E-Tickets
(1) Der Zutritt ist nur mit gĂĽltiger Eintrittskarte und ggf. Besucherband gestattet.
(2) Eintrittskarten sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(3) Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch, der Rückgabe und der Rückerstattung ausgeschlossen.
(4) Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Zutritt zur Veranstaltung an dem jeweils angegebenen Veranstaltungstag bzw. Veranstaltungszeitraum. Ein Anspruch auf bestimmte Programminhalte, Teilnehmer, Fahrten, Läufe, zeitliche Mindestdauer oder bestimmte Sichtverhältnisse besteht nicht.
(5) Der Weiterverkauf, die Vervielfältigung oder der gewerbliche Handel mit Eintrittskarten ist untersagt. Ticketübertragungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
(6) Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.
(7) Der Veranstalter ist berechtigt, manipulierte, kopierte oder missbräuchlich genutzte Tickets zu sperren. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Zutritt oder Erstattung.
(8) E-Tickets/QR-Codes sind vom Besucher in funktionsfähiger und lesbarer Form bereitzuhalten.
(9) Ist die Zutrittskontrolle aus Gründen, die der Besucher zu vertreten hat (z. B. beschädigter Ausdruck, Displaydefekt, leerer Akku), nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Zutritt oder Erstattung.
5. Durchführung / Programmänderungen / Abbruch / höhere Gewalt
(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
(2) Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf, Zeitplan, Teilnehmerfeld, Programmumfang oder in einzelnen Programmpunkten ausdrücklich vor.
(3) Der Ausfall einzelner Fahrzeuge, Fahrer, Läufe, Shows oder Programmpunkte stellt keinen Mangel dar, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
(4) Sichtbehinderungen durch Witterung, Streckenführung, Absperrungen, andere Besucher, Technik, Sicherheits- oder Behördenmaßnahmen begründen keine Ansprüche.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder unvorhersehbarer Umstände zu unterbrechen, zu räumen, zeitweise oder vollständig abzubrechen.
(6) Als höhere Gewalt gelten insbesondere extreme Witterung, Lawinen- oder Eisgefahr, behördliche Auflagen, Sicherheitsbedrohungen, Streiks, Pandemien, Strom- oder Infrastrukturausfälle.
(7) Wird die Veranstaltung nach Einlassbeginn ganz oder teilweise abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises – unabhängig von der Dauer des bisherigen Veranstaltungsverlaufs.
(8) Auch bei behördlich angeordneten Kapazitätsbeschränkungen, Teilräumungen oder Zugangsbeschränkungen einzelner Bereiche besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(9) Wird die Veranstaltung vor Beginn oder vor Einlass der Besucher aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände vollständig abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Der Veranstalter ist berechtigt, anstelle einer Rückerstattung einen Ersatztermin festzulegen oder Gutscheine auszugeben. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstigen Folgekosten besteht nicht.
6. Anreise / Verkehr / Parken
(1) Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Den Anweisungen des Ordnungspersonals und der Beschilderung ist Folge zu leisten.
(3) Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet.
(4) Falsch oder behindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
(5) Fahrzeuge werden auf eigene Gefahr abgestellt; die Parkflächen sind nicht bewacht.
(6) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Diebstahl, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Auf sämtlichen Verkehrs- und Parkflächen gilt Schrittgeschwindigkeit und die StVO.
(8) Das Übernachten auf Parkflächen oder in Fahrzeugen ist untersagt.
7. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
(1) Das Mitführen von Waffen, Pyrotechnik, Drohnen, gefährlichen Gegenständen, professionellem Foto-/Video-Equipment ohne Genehmigung sowie alkoholischen Getränken ist untersagt.
(2) Gesperrte Bereiche dĂĽrfen nicht betreten werden.
(3) Stark alkoholisierte oder berauschte Personen können ausgeschlossen werden.
(4) Beschädigungen des Geländes, der Skipisten, der Natur oder von Einrichtungen sind untersagt; der Verursacher haftet vollumfänglich.
(5) Es besteht kein Anspruch auf Sitzplätze, Wetterschutz, Mindestabstände oder bestimmte Aufenthaltsqualität.
(6) Eltern oder Begleitpersonen haften für von ihnen begleitete Minderjährige.
(7) Bei Verstößen können Gegenstände sichergestellt sowie ein entschädigungsloser Verweis ausgesprochen werden.
8. Bild- und Tonaufnahmen
(1) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher mit der Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person einverstanden.
(2) Diese dürfen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt sowie unentgeltlich für Berichterstattung, Werbung, Sponsoren- und Veranstalterkommunikation in allen Medien genutzt werden.
(3) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
(4) Ein Widerruf ist ausgeschlossen, soweit berechtigte Interessen des Veranstalters oder Dritter entgegenstehen.
9. Haftung / vergebliche Aufwendungen
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(3) Eine Haftung für Schäden oder Verletzungen durch Eis, Schnee, Kälte, Nässe, Witterung, Naturgefahren, Unebenheiten oder Geländebeschaffenheit ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Keine Haftung für Schäden durch andere Besucher, Teilnehmer oder Dritte, sofern kein Organisationsverschulden vorliegt.
(5) Keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
(6) Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Kälte, Lärm, Höhe oder längere Aufenthaltsdauer erfolgen auf eigenes Risiko.
(7) Keine Haftung fĂĽr vergebliche Aufwendungen (z. B. Anreise-, Ăśbernachtungs- oder Verpflegungskosten).
10. Jugendschutz
(1) Es gilt das Jugendschutzgesetz.
(2) Minderjährige dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
(3) Der Veranstalter ĂĽbernimmt keine Aufsichtspflicht.
(4) Die Verantwortung für Sicherheit, Aufenthaltsorte und Gehörschutz liegt bei den Begleitpersonen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen unberĂĽhrt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.